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Das Gemeindewappen |
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Im Dezember 1997 beschloss die Gemeinde Wittenborn sich auch eine Gemeindeflagge zuzulegen. Die heraldische Vorgabe war, nicht das Wappenschild auf die Flagge zu bringen, sondern das Wappensymbol freistehend auf dem Tuch zu plazieren. Weiterhin soll das Wappensymbol von jeglicher "Schwere" befreit sein. Deshalb wurden alle schwarzen Umrifllinien und Schraffuren entfernt.
Bald wurde vom Ausschuss ein Vorschlag zur Empfehlung angenommen. Am 19. Februar 1998 wurde der ausgearbeitete Vorschlag von der Gemeindevertretung angenommen.
Beschreibung:
Gespalten von Blau und Silber, überdeckt mit einem aus Werkstein gemauerten Brunnen mit breitem Rand in verwechselten Farben.
Begründung:
Der Brunnen im Wappen der Gemeinde Wittenborn bezieht sich auf den Namen der Gemeinde und weist dem Gemeindewappen damit den Charakter eines "sprechenden" Wahrzeichens zu. Die Spaltung des Wappens in zwei gleiche Felder macht deutlich, dafl die heutige Gemeinde aus zwei Ortsteilen zusammengewachsen ist. Die Tinktur des Wappens in den beiden in der Heraldik für die Darstellung von Wasser üblichen Farben, Blau und Silber, weist darauf hin, daß der Ort Wittenborn in der Nähe des Mözener Sees gelegen ist, der das Gemeindegebiet an der südöstlichen Seite abgrenzt. |
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Die Flagge zeigt "inmitten eines im Lieck blauen, im fliegenden Ende weißen Flaggentuches den vorn weißen, hinten blauen Brunnen des Gemeindewappens.
Beschreibung:
Gespalten von Blau und Silber, überdeckt mit einem aus Werkstein gemauerten Brunnen mit breitem Rand in verwechselten Farben. |
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